Pfarrgemeinderat
Der Pfarreirat
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ist der Pastoralrat der Pfarrgemeinde
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dient dem Aufbau einer lebendigen Gemeinde und der Verwirklichung des Heils- und Weltauftrags der Kirche
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beratend oder beschließend in allen Fragen, die die Pfarrgemeinde betreffen, je nach Sachbereichen, mitzuwirken.
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Jedes Gemeindemitglied hat das Recht, sich an den Pfarreirat zu wenden.
Zu den Aufgaben des Pfarreirates gehören
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den Pfarrer zu beraten und zu unterstützen zur der Einheit der Gemeinde, in der
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Verkündigung des Evangeliums, Feier der Liturgie und der Ökumene.
Daraus ergeben sich folgende Arbeitsfelder:
a) das Bewusstsein für die Mitverantwortung in der Gemeinde wecken und aktivieren,
b) Gemeindemitglieder für Dienste der Glaubensunterweisung gewinnen und fördern,
c) Anregungen und Vorschläge für die Gestaltung der Gottesdienste und die lebendige Teilnahme der ganzen Gemeinde einbringen,
d) den Dienst im karitativen und sozialen Bereich fördern,
e) die besondere Lebenssituation der verschiedenen Gruppen in der Pfarrgemeinde sehen, ihr in der Gemeindearbeit gerecht werden und die Möglichkeit seelsorgerischer Hilfe suchen,
f) Verantwortung für christliche Erziehung in Familie, Schule, Gemeinde und ihren Einrichtungen wach halten,
g) ökumenische Zusammenarbeit suchen und fördern und sich um ein gemeinsames Glaubens-zeugnis in der Gesellschaft bemühen,
h) Kontakte mit Menschen anderen Glaubens suchen,
i) katholische Organisationen, Einrichtungen und freie Initiativen in der Gemeinde unter Wahrung ihrer Eigenständigkeit fördern und im Dialog mit ihnen und anderen Gruppen der Gemeinde Aufgaben und Dienste aufeinander abstimmen,
k) Kontakte zu denen suchen, die dem Gemeindeleben fern stehen,
l) die Gemeinde regelmäßig über die Arbeit in der Pfarrei und ihre Probleme informieren,
m) vor Besetzung der Pfarrstelle den Erzbischof über die besonderen Bedürfnisse der Gemein-de unterrichten und mit dem Leiter des zuständigen Dezernats im Erzbischöflichen Ordinariat ein Gespräch führen.
b) das Bewusstsein der Gemeinde für die Einheit des Erzbistums und die Sorge für die Gemein-de in der Diaspora fördern und wach halten,
c) die Verantwortung der Gemeinde für Mission wach halten,
d) die Verantwortung der Gemeinde für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung wecken und fördern.
b) Entwicklungen und Probleme des Alltags der politischen Gemeinde beobachten, überdenken und sachgerechte Vorschläge den kommunalpolitisch Verantwortlichen unterbreiten
Neuruppin | |
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Vorstand: | Martina Block, Eike Hoff, Pfr. Christoph Zimmermann |
Mitglieder: | Martina Block, Anett Engler, Inge Goy, Eike Hoff, Robert Piasetzki, Reinhard Schirmer, Harald Schrage, Heike Supranowitz Pfr. Michael Ritschel; Diakon Berthold Schalk |
Nächste Sitzungstermine: | folgen |
Fragen zum Pfarreirat
in der Regel besteht der Pafrreirat aus:
- von den wahlberechtigten Gemeindemitgliedern gewählten Frauen und Männern
- dem Pfarrer oder dem leitenden Geistlichen der Kirchengemeinde
- hauptamtlich in der Gemeinde tätige Seelsorger und Seelsorgerinnen
- berufene Mitglieder und Vertreter aus Jugend und Kirchenvorstand
Die Amtszeit des Pfarreirates beträgt drei Jahre und endet mit der Konstituierung eines neuen Pfarreirates.
- Wählbar ist jedes Gemeindemitglied, das seinen ersten Wohnsitz seit mindestens einem Jahr in der Pfarrei hat oder dort aktiv ist und das mind. 16 Jahre alt ist.
- nach Möglichkeit sollten sie Freude und Interesse am Leben der Pfarrgemeinde und den verschiedenen Aufgaben haben
- das lässt sich nicht pauschal sagen und hängt von der Größe der Kirchengemeinde ab.
- In unserer Kirchengemeinde kann man mit ca. 6 Sitzungen pro Jahr rechnen, dazu ggf. noch Arbeit in Ausschüssen.
Die Aufgabe im Pfarreirat ist ein Ehrenamt.